AIRSOFT FRANKEN MANAGEMENT
MIT LEIDENSCHAFT FÜR AIRSOFT


REGELWERK - AFM Veranstaltungen


Vorwort:
Leider müssen auch wir, wie überall, bestimmte REGELN aufstellen, um einen fairen und reibungslosen Spielablauf zu gewährleisten.
Unsere Absicht ist keinesfalls, euch zu ärgern oder einzuschränken, sondern eine faire Grundlage zu schaffen, die uns allen gemeinsam Spaß ermöglicht.


1. Energiewerte / Joule
 

Joulezahl / Energie

Modell / Bezeichnung

Semi / Fullauto

0.00 - 0.55 Joule

AEG / AEP

Vollautomatisch

0.55 - 1.60 Joule

Alle Modelle

Halbautomatisch

1.60 - 1.80 Joule

DMR

Halbautomatisch

1.80 - 2.80 Joule

Sniper

Einzelschuss

DMR - Halbautomatisches Sniper

  • Muss mit einem Zweibein und einem Scope ausgestattet sein.


PUNKT 1 - Teilnahmevoraussetzungen


  • An Spielen und Veranstaltungen des Airsoft Franken Management können grundsätzlich nur Personen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit). 
  • Zur Identifikation hat jeder Teilnehmer ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen.
  • Die Teilnahme erfordert die vorherige Abgabe einer schriftlichen Verzichts- und Einverständniserklärung des Teilnehmers.
  • Die Teilnahme von Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, kann ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die Personensorgeberechtigten schriftlich eine Teilnahmezustimmung und Haftungsfreistellung erklären und der minderjährige Teilnehmer von einer erziehungsberechtigten Person begleitet wird.
  • Die Begleitung kann auch durch eine volljährige Person im Rahmen der Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) erfolgen.
  • Minderjährige dürfen ausschließlich Markierer mit einer max. Mündungsenergie < 0,5 Joule benutzen.
  • Den Erklärungen nach Abs. 3 sind Ausweiskopien (Personalausweis oder Reisepass) der Personensorgeberechtigten beizufügen. Im Falle eines alleinigen Sorgerechts ist ein entsprechender Sorgerechtsnachweis vorzulegen.
  • Eine Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.


PUNKT 2 - Zugelassene Markierer, Granaten, BB´s und Sonstiges


  • Auf den Spielfeldern, wo AFM organisiert, dürfen nur Markierer sowie Rauch- oder Airsoftgranaten eingesetzt werden, die in Deutschland nach den Vorschriften des WaffG frei verkäuflich zugelassen sind.
  • Markierer/Granaten, die Geschossen eine Energie von weniger als 7,5 Joule, aber mehr als 0,5 Joule erteilen, müssen mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet und dürfen keine Vollautomaten sein.
  • Zur Verwendung dürfen ausschließlich BIO-BB’s des Kalibers 6 mm kommen.
  • Die Verwendung von Vorrichtungen an Markierern, die dazu bestimmt sind, das Ziel zu beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder zu markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren), ist untersagt.
  • Die Teilnehmer haben vor Beginn des Spielbetriebs ihre Markierer von den Verantwortlichen des AFM´s zu chronen und ggf. entsprechend kennzeichnen zu lassen.
  • Innerhalb des Gebäudes dürfen nur Markierer eingesetzt werden, deren Mündungsenergie 1,60 Joule nicht überschreiten. 
  • Markierer, die diesen Wert überschreiten, werden farblich markiert und dürfen im Gebäude nicht eingesetzt, sondern allenfalls mitgeführt werden.
  • Pyrotechnik im Sinne von Airsoft-Rauch oder Handgranaten (Tornado etc.) können nach Absprache mit den Organisatoren genutzt werden.
  • Als Rauchgranaten sind ausschließlich Enola Gaye Rauchgranaten ("Kaltbrenner") zulässig.
  • Im Gebäude ist die Verwendung von Rauchgranaten untersagt.
  • Die Verwendung der "40 Mike" ist während unserer Events geduldet!
  • Bei einem Abstand unter 5 Metern ist die Bang-Regel anzuwenden. Dabei muss der Markierer mit einem Magazin ausgestattet sein und auf das Ziel zeigen.

 


PUNKT 3 - Sicherheitsmaßnahmen


  • Jeder Spielteilnehmer hat selbst für seine ausreichende Körperschutzausrüstung zu sorgen. 
  • Auf dem Spielfeld ist das Tragen geeigneten Schuhwerks (feste, mindestens knöchelhohe Stiefel) sowie einer geeigneten Schutzbrille jedoch Pflicht. 
  • Die Schutzbrille darf während des gesamten Spiels unter keinen Umständen abgesetzt werden. 
  • Sollten die Gläser beschlagen oder ein Fehler an der Schutzbrille zu erkennen sein, ist diese erst in einer Safezone zu reinigen oder zu reparieren.
  • Das Betreten des Spielfeldes bei laufendem Spielbetrieb ist verboten. Auf die entsprechenden Signale im Eingangsbereich ist zu achten.
  • Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er weder seine noch die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet.
  • Den Anweisungen der ORGA ist stets Folge zu leisten.


PUNKT 4 - Transport, Benutzung und Aufbewahrung von Markierern


  • Markierer dürfen ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums, d.h. nur innerhalb des abgegrenzten Spielfeldes, benutzt (getragen, abgefeuert, ausgepackt, repariert etc.) werden. Außerhalb dieses Bereiches dürfen die Markierer nur in festen Koffern, Boxen oder Softcases mit einem Schloss gesichert transportiert und aufbewahrt werden.
  • Beim Verlassen des Spielfeldes ist das Magazin aus den Markierern zu entnehmen und die Markierer zu entleeren und zu sichern, bevor die Safezone betreten wird.
  • Beim Verlassen des umfriedeten Spielgeländes (z.B. Toilette, Parkplatz, Getränkewagen) sind die Markierer entweder in den im Ein-/Ausgangsbereich vorgesehenen Halterungen zu sichern oder in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.
  • Das Betreten der an das Spielfeld angrenzenden Nachbargrundstücke (Flächen außerhalb der Einfriedung) mit Markierern ist untersagt.

 

PUNKT 5 - Verbotene Handlungen bei unseren Spielen


  • Feuern aus dem Gelände.
  • Feuern ohne eine Visierung zu nutzen, sogenanntes „Blindfire“, um Ecken herum und über Hindernisse hinweg,
  • Schüsse auf Tiere,
  • Schüsse auf nicht am Spiel beteiligte Personen (z.B. Besucher, Zuschauer, Fotografen),
  • Schüsse in die Sicherheitszone,
  • Schüsse auf PKW und Material, was nicht zum Spiel gehört,
  • Schüsse auf explosionsgefährdete Gegenstände, wie z.B. Gasflaschen,
  • TAGINN Granaten und deren Abschussvorrichtungen
  • Pyrotechnik jeglicher Art (nur in Deutschland)
  • Rauchgranaten jeglicher Art (nur in Deutschland)
  • Soundgranaten jeglicher Art (nur in Deutschland DB Grenze Naturschutz)


PUNKT 6 - HPA Systeme


  • HPA ist auf den Spielen erlaubt, unterliegt jedoch strengeren Kontrollen, denen sich der Spieler abfinden muss.
  • HPA Füllstationen sind auf jedem Feld, wo AFM veranstaltet, vorhanden und kostenlos.


PUNKT 7 - Grundlegende Spielregeln


  • Bei einem Abstand unter 5 Metern ist die Bang-Regel anzuwenden. Dabei muss der Markierer mit einem Magazin ausgestattet sein und auf das Ziel zeigen.
  • Getroffen ist man, sobald eine BB aus einer AIRSOFT einen auf direktem Wege trifft. Zu den Trefferzonen zählen Körper, Kleidung und Ausrüstung. „Friendly Fire“ zählt. Hier gelten dieselben Trefferzonen.
  • Querschläger oder Treffer an Markierern zählen hingegen nicht. Gummi- oder Latexmesser sind erlaubt. Berührungen hiervon gelten als regulärer Hit.
  • Nach einem Treffer muss dieser laut mit einem „HIT” angezeigt werden. Getroffene Spieler haben durch entsprechende Kennzeichnung (z.B. "Dead Rag", erhobene Hand/Markierer) anzuzeigen, dass sie nicht mehr am Spielgeschehen beteiligt sind.
  • Feuern auf bereits getroffene Spieler ist nicht erlaubt.
  • Nicht jeder Treffer ist auch spürbar. Sollte es einmal zu so einer Situation kommen und beide Spieler werden sich nicht einig, entscheidet die ORGA. In der Regel bekommt jedoch der Schütze immer das Recht zugesprochen.
  • Im Übrigen gelten die speziellen Spielregeln, die vor dem jeweiligen Spiel von der ORGA bekannt gegeben werden.


PUNKT 8 - Grundlegende Verhaltensregeln


  • Auf den Spielfeldern, wo AFM organisiert ist, ist das Mitführen sämtlicher in Deutschland verbotenen Substanzen und Gegenstände untersagt.
  • Ebenso ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten.
  • Bei Auffinden solcher Substanzen/Gegenstände/Kennzeichen oder derer Nutzung erfolgt sofortiger Platzverweis und Strafanzeige.
  • Es dürfen keine real existierenden Rangabzeichen auf der Kleidung getragen werden.
  • Unfaire, beleidigende, diskriminierende oder politisch motivierte Verhaltensweisen oder Äußerungen sind untersagt.
  • Herrenlose oder gefundene Gegenstände sind bei einem Ordner oder der Anmeldung abzugeben.
  • Abfälle sind in den dafür vorgesehenen und vorgehaltenen Behältnissen zu entsorgen.
  • Offenes Feuer oder offenes Licht sind auf dem Gelände verboten, ausgenommen sind nur die ausdrücklich hierfür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Stellen.
  • Beim Fotografieren oder Filmen sind die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten. Jeder Teilnehmer tritt diese Rechte an den Veranstalter des Spieltages / Events ab. Gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Organisators / Chefs des Airsoft Franken Management veröffentlicht (z.B. Websites, Printmedien, Fernsehen) werden.


PUNKT 9 - Regelverstöße


  • Ein Verstoß gegen eine oder mehrere der Regeln oder Gesetze kann Verwarnungen oder einen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Kosten zur Folge haben.
  • Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann auch ein zeitlich unbegrenztes Zutrittsverbot zum Gelände ausgesprochen werden!


ABSCHLUSSWORT:


Wir haben ein sehr leichtes Regelwerk und würden dieses auch gerne so belassen. Wenn man bedenkt, dass andere Veranstalter ihre Regeln sehr streng ansetzen, um dadurch einen Spielbetrieb zu gewährleisten, ist unseres im Vergleich dazu noch harmlos. Wir wollen nicht bestrafen oder einem Spieler den Spaß nehmen, denn eigentlich sind diese Hinweise und Regeln selbstverständlich. Doch es gibt immer vereinzelt Vorfälle, die nicht sein müssen, wenn man sich an drei kleine Vorsätze halten würde:

  • FAIRNESS - HILFSBEREITSCHAFT - RESPEKT


Das AFM, sowie seine Organisatoren und Spielleiter übernehmen zu keiner Zeit Haftung für Verletzungen, die vor, während und nach dem Spiel zustande kommen. Ebenso können wir nicht für Diebstahl oder Sachbeschädigung haftbar gemacht werden. Jeder Spieler erkennt dieses Regelwerk mit seiner Unterschrift an und erklärt mit Abgabe seiner Unterschrift, dass er das Regelwerk genau gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

 
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